Für ein kleines Unternehmen ohne Allgemeine Bedingungen ist es schwierig, die obligatorischen Informationen aussagekräftig darzustellen. Aber weichen die Allgemeinen Bedingungen für Kleinunternehmen von anderen Allgemeinen Bedingungen ab? Welche Bedeutung hat die Kleinunternehmerregelung? Dieser Leitfaden enthält die Antwort und eine Auswahl der allgemeinen Bedingungen für kleine Unternehmen.
Gemäß den gesetzlichen Hinweispflichten, z.B. im Hinblick auf die Widerrufserklärung, sind die AGB auch für Kleinunternehmer geeignet. Aber wann ist ein Unternehmen tatsächlich ein kleines Unternehmen? Grundsätzlich haben alle bei der Finanzverwaltung angemeldeten Geschäftsleiter das Recht auf Kleinunternehmerstatus. Die Kleinunternehmerregelung nimmt auch im Hinblick auf die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Kleinunternehmer eine wichtige Stellung ein.
Dementsprechend müssen Führungskräfte kleiner Unternehmen keine Mehrwertsteuer auf ihre Verkäufe einheben. Der Bruttopreis für ein kleines Unternehmen ist daher auch der Nettopreis. Die Allgemeinen Bedingungen für ein kleines Unternehmen müssen auch den Status eines kleinen Unternehmens wiedergeben. Dies kann durch eine entsprechende Fassung der AGB erreicht werden: "Die in diesem Geschäft angegebenen Preisangaben sind Richtpreise zuzüglich Porto.
Es wird keine Mehrwertsteuer im Sinn des 19 Umsatzsteuergesetzes erhoben und daher auch nicht ausgewiesen". Nachfolgend können Sie ein Beispiel für den Download der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen für kleine Unternehmen downloaden. Die aktuelle Version ist lediglich ein Leitfaden und soll zeigen, wie die Allgemeinen Bedingungen für kleine Unternehmen aufgebaut sein können.
Ich kann auch in meinem Einverständnis erklären, dass der Besteller z.B. 14 Tage Zeit hat, den Saldo zu begleichen und bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist eine Bearbeitungsgebühr von 10% zu zahlen ist. Solche Aufwendungen sind nur dann rechtskräftig, wenn der Besteller wirklich im Verzug ist und Sie diese Aufwendungen durch DEBUG belegen können, d.h. Sie können beweisen, dass sie angefallen sind.
Tatsache ist, dass die Ausfallquote für Inlandskunden heute um rund 80% über der eines US-amerikanischen liegt. Vor allem, weil in Deutschland auch von ausländischen Abnehmern (z.B. USA) 100% Vorauszahlung verlangt wird. Dies üben wir auch NUR mit ausländischen Auftraggebern, d.h. mit allen, die nicht in den USA ansässig sind.
Denn: Sobald eine Bestellung bearbeitet wurde, können wir nichts mehr mit dem Artikel machen, wenn er nicht gezahlt wird. Wir üben auch die 1/3-Lösung. Das Unternehmen, das den Kundenauftrag durchführt, hat gerade bei ausländischen Abnehmern und kleinen Beträgen (unter 2000 Euro) verhältnismäßig große Schwierigkeiten, das nötige Kleingeld zu beschaffen, wenn es nicht vom Abnehmer gezahlt wird, was bedauerlicherweise immer wieder auftritt !
Zwischen Auftraggeber und Auftraggeber sollte es lediglich eine Win-Win-Situation geben, und ich halte die Vorauszahlung für nicht ungerecht bei kleinen Aufträgen.