Damit Sie später ausschliessen können, dass Ihr Geschäftspartner die Gültigkeit Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ablehnt, sollten Sie bei Vertragsabschluss besonders klar auf deren Gültigkeit verweisen. Derartige Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Vertragsformen finden keine Anwendung, wenn der Geschäftspartner nicht nach den Umständen des Vertrages und des Äußeren (z.B. Kleingedrucktes, verborgene Klassifizierung) mit ihnen gerechnet hat und nicht ausdrücklich darauf verwiesen wurde (oder sie nicht nachweislich verhandelt wurden).
Die Unwirksamkeit einer Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist im jeweiligen Fall zu beurteilen und richtet sich nach der branchenüblichen Praxis und dem Horizont der Erwartungen der Zielgruppe. Wenn AGB die Stellung des Geschäftspartners unzumutbar verschlimmern und zu einem groben Fehlverhalten zwischen Erfüllung und Entgelt führen, verletzen sie die gute Sitte und finden daher keine Anwendung.
Die Entscheidung darüber, ob oder wann dies der Fall ist, treffen die Richter unter Beachtung aller konkreter Umstaende. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die einen Vertrags-partner erheblich beeinträchtigen und nicht die wesentlichen Vertragsleistungen (sondern nur Nebenleistungen) berühren, sind in jedem Falle gegenstandslos. Inwieweit in einer Nebensache ein grober Nachteil des Geschäftspartners zu vermuten ist, hängt von den jeweils aktuellen Gegebenheiten zum Vertragsabschluss und davon ab, ob eine objektive Begründung für die Abweichungen von der allgemeinen Gesetzeslage vorliegt.
Wenn beide Vertragsparteien Allgemeine Geschäftsbedingungen benutzen, die einander entgegenstehen, ist keine der beiden Klauseln gültig (sofern überhaupt ein wirksamer Vertragsabschluss vorliegt) - es gilt die grundlegende rechtliche Vorschrift. Unklare Regelungen werden zum Schaden des jeweiligen Auftraggebers auslegen! Die Gewerbetreibenden, die die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regelmässig nutzen, sind dazu angehalten, diese in den für Kundengeschäfte vorgesehenen Räumlichkeiten auszustellen.
Ausserhalb des Verbraucherschutzgesetzes. Es ist im Geltungsbereich des Verbraucherschutzgesetzes zu differenzieren zwischen einer Deklaration des Unternehmens gegenüber dem Konsumenten oder des Konsumenten gegenüber dem Konsumenten. Auf dem Gebiet der Anwendung des Verbraucherschutzgesetzes gibt es eine Vielzahl weiterer zwingender Sonderregelungen!