Arbeitsklamotten Kaufen

Berufsbekleidung Kaufen

Berufsbekleidung - günstige Angebote in Dinslaken. Berufsbekleidung I - Schutzbekleidung und Berufsbekleidung Ein Unternehmen bietet oder verschreibt seinen Beschäftigten aus verschiedenen Gründen Bekleidung. Grundsätzlich wird zwischen Schutzanzügen, die vor allem bei Gefahrensituationen getragen werden, und normaler Arbeitsbekleidung für ein gleichmäßiges Aussehen unterschieden. Vor allem in Gewerbe und Gewerbe, aber auch im Medizinbereich wird Berufskleidung eingesetzt. Die Vielfalt der Schutzanzüge ist so groß wie die Gefährdungsquellen.

Von Helmen, Schutzbrillen und Atemschutzmasken bis hin zu Spezialschutzanzügen und Sicherheitsschuhen - alles wird für die persönliche Unversehrtheit des Mitarbeiters genutzt. Das Beschäftigungsverhältnis richtet sich im Besonderen nach dem Arbeitsschutz. Soweit der Unternehmer dazu rechtlich angehalten ist, muss er seinen Arbeitnehmern die Schutzbekleidung für riskante Aktivitäten unentgeltlich zur Verfuegung stellt (§ 3 Arbeitsschutzgesetz/ArbSchG).

Anmerkung: Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Übernahme der anfallenden Gebühren gilt nur in den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Ausnahmefällen. Wenn der Mitarbeiter aus Gründen der Personensicherheit Schutzbekleidung tragen muss, können ihm die anfallenden Aufwendungen nach entsprechender Absprache ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden. Beispiel: Feuerwehren im Polizeidienst, die nicht explizit vom Gesetzgeber vorgegeben sind und von Offizieren aus sicherheitstechnischen Gründen auf freiwilliger Basis angezogen werden können.

Das Einhalten der Arbeitsschutzbestimmungen wird vor Ort durch die Arbeitgeberverbände oder die Gewerbeämter überwacht. Ergibt eine Inspektion, dass der Auftraggeber dem Unternehmen keine gesetzeskonforme Sicherheitsausrüstung zur Verfuegung gestellt hat, begangen er eine Verwaltungsstraftat und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Mit einer Geldstrafe. In diesem Falle kann der Mitarbeiter auch ohne die notwendige rechtliche Schutzbekleidung die Arbeit verweigern.

Außerdem muss der Auftraggeber seine Beschäftigten über den Umgang mit der Schutzbekleidung informieren und die Säuberung und Reparatur der Bekleidung mitübernehmen. Vorsicht: Die Schutzbekleidung muss immer funktionstüchtig und unversehrt sein, damit sie den Mitarbeitenden wirklich beschützt. Beschädigte oder schwer getragene Bekleidung garantiert keine ausreichende Arbeitssicherheit.

Mittlerweile gibt es viele Lieferanten, die in diesem Bereich einen Rundum-Service für Schutzbekleidung bieten, der auch das Reinigen und Reparieren mit einbezieht. Wird ein Arbeitnehmer durch unzureichende Schutzmassnahmen verwundet oder krank, so ist der Auftraggeber schadenersatzpflichtig. Der dramatische Sachverhalt einer Pädagogin, die während ihrer Arbeit mit dem Hepatitis C Virus (HVC) angesteckt wurde.

Die Arbeitnehmerin ist dazu angehalten, die Schutzbekleidung zu benutzen und sie entsprechend dem vom Auftraggeber angeordneten Verwendungszweck zu benutzen (§ 15 Abs. 2 ArbSchG). Jeder, der sich nicht daran hält und entgegen den Anweisungen ohne Schutzbekleidung im Gebrauch ist, geht das Risiko ein, im Unfallfall den Schutz der obligatorischen Unfall-Versicherung zu erhalten.

Zudem können Verstöße arbeitsrechtliche Folgen haben. Erlangt der Auftraggeber, dass sich ein Angestellter meldet und seinen Weisungen nicht nachkommt, kann er dem Angestellten eine Verwarnung aussprechen, was dann zu weiteren Folgen in Form einer Kündigung führt. Wenn es keine rechtliche Pflicht gibt, können Auftraggeber und Auftragnehmer Absprachen über die Berufsbekleidung treffen, die der Auftragnehmer dann während der Arbeitszeiten zu tragen hat.

Berufskleidung ist für Unternehmer immer dann von Interesse, wenn sie auf einen einheitlichen Auftritt und eine gleichmäßige Präsentation des Betriebes nach aussen achten. Der Vertrag kann im Anstellungsvertrag oder in einer Unternehmensvereinbarung festgelegt werden. In diesem Falle ist der Mitarbeiter während der Arbeitszeiten zur Berufskleidung verpflichte. Es ist auch möglich, eine Kleidungsvorschrift einzuführen, in der gewisse Spezifikationen für die Bekleidung festgelegt sind (Kleidungsvorschrift).

Abhängig von der Absprache kann die Anschaffung der Bekleidung dem Mitarbeiter oder dem Dienstherrn vorbehalten sein und wird z.B. mit dem Lohn (Kleidergeld) angerechnet. Bei Berufsbekleidung hat der Arbeitnehmerrat ein Mitspracherecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

Können sich Betrieb und Auftraggeber nicht einigen, kann die Schlichtungsstelle darüber nachdenken. Das Urteil tritt dann an die Stelle der Zustimmungen von Auftraggeber und Mitarbeiter. Sofern es anderen Regelungen nicht entgegensteht, ist es dem Mitarbeiter prinzipiell auch möglich, sich an den Kosten für Arbeits- und Schutzkleidung zu beteiligen oder diese gar selbst tragen zu müssen.

Hierbei gilt: Bekleidung, die der Mitarbeiter aus purem Eigennutz zum Schutz seiner "privaten" Bekleidung anlegt, muss prinzipiell eigenfinanziert sein. Dies ist nicht der Fall, wenn der Auftraggeber eine gewisse Uniform vorgibt. Dabei kann durch Kollektivvertrag, Werksvereinbarung oder Anstellungsvertrag festgelegt werden, dass sich der Mitarbeiter an den anfallenden Aufwendungen beteiligen wird, wenn die Bekleidung auch außerhalb der Arbeitszeiten angezogen werden kann.

In einem zweiten Teil lernen Sie mehr über die Möglichkeit für Angestellte und Unternehmer, die anfallenden Arbeitskleidungskosten, deren Säuberung und ggf. Instandsetzung vom Finanzamt zu verlangen.