Dabei sind die Berufsbekleidung, vor allem in Bezug auf die Farbe, auf einander zugeschnitten. Hier kann der Praxisträger die Bekleidung verschreiben. Arbeitsschutzbekleidung muss die leicht kontaminierten Hautbereiche an kritischen Punkten - wie Ärmel, Schnitt und Verschlussstreifen - bedecken und den gestiegenen Reinigungsanforderungen nachkommen. Professionelle Mode kann kostspieliger sein als weisse Bekleidung aus dem Kaufhaus.
Jeder, der in einer Zahnpraxis tätig ist, kommt mit verschiedenen Substanzen wie z. B. Blutzufuhr, Speichel oder Pusso. Konventionelle Jeanshosen oder weisse T-Shirts aus dem Kaufhaus können jedoch nicht wie Arbeitsbekleidung gereinigt werden. Berufsbekleidung kann in der Arztpraxis oder in Waschsalons waschbar sein. Anmerkung: Aus Hygienegesichtspunkten gibt es keine Probleme beim Wäschewaschen von Berufsbekleidung im Haus.
Bei Kontamination der Bekleidung ist diese als verunreinigte Schutzbekleidung zu behandeln, d.h. bei 95 C oder 60 C mit einem VAH-gelisteten Desinfektionsreiniger zu waschen. Bei der Handhabung von verunreinigter Arbeitsbekleidung sollte eine Hygienedesinfektion der Hände vorgenommen werden. Anmerkung: Die Arbeitsbekleidung muss mind. zwei Mal pro Kalenderwoche gewechselt werden.
Ist der Patient sichtbar verschmutzt, muss die Bekleidung am Ende der Therapie ausgewechselt werden. Die Schutzbekleidung dient dem Schutz des Trägers oder der Berufsbekleidung vor Verunreinigung und ist Teil der pers. Schutzbekleidung (PSA). Im Unterschied zur Berufsbekleidung hat sie eine schützende Funktion gegen schädliche Einflüsse wie Gefahrstoffe oder dergleichen. Die Schutzbekleidung in der Praxis beinhaltet eine wasserdichte Blende.
Unmittelbar nach dem Ende der kontaminationsgefährlichen Aktivität - z.B. bei der Wiederaufbereitung von Instrumenten in ungereinigten Bereichen - muss die Schutzbekleidung entfernt und eine Hygienedesinfektion der Hände durchgeführt werden. Die anderen Praxisbereiche wie das Sekretariat oder der Gesellschaftsraum dürfen nicht in Schutzbekleidung betritt werden. Schutzbekleidung muss separat von der Arbeitsbekleidung aufbewahrt werden. Gebrauchte Schutzbekleidung ist in hinreichend resistenten und auslaufsicheren Behältern/Beuteln, die nach der jeweiligen Waschart geteilt sind, zu entsorgen.
Verunreinigte Schutzbekleidung wird anschließend entweder thermo- (bei 95 C) oder chemothermisch (bei 60 C mit VAH-gelistetem Reinigungsmittel) verarbeitet. Privat- (Zivil-)Kleidung in der Anwendung? Manche Arztpraxen wollen den Eingangsbereich der Arztpraxis so einrichten, dass der Betroffene nicht sofort den Anschein erweckt, beim Arzt zu sein, sondern an der Hotelrezeption.
Dort arbeiten die Mitarbeiter dann in Privatkleidung. Die Empfangszone einer Praxis gehört nicht zu den Kontaminationsgefahren. Es ist in diesen Faellen nicht erlaubt, Bekleidung zu traegt, die sich nicht von Privatkleidung abhebt. Denn nur wenn gewährleistet ist, dass die Empfangsdame ausschliesslich im administrativen Bereich tätig ist, kann sie bei ihrer Tätigkeit "zivile" Bekleidung mittragen.
Der Begriff "Berufsbekleidung", "Berufsbekleidung" und "Schutzkleidung" führt in der Regel zu Verwirrung in der Arbeit. Dies kann jedoch leicht gelöst werden, da alle drei Arten von Kleidung in der Realität unterschiedlichen Regeln unterliegen.