Bislang waren auch diejenigen Unternehmen ausgenommen, die abgepackte Bio-Produkte lediglich wiederverkaufen, d.h. keine Änderungen am Erzeugnis vornimmt. Die " Landesarbeitsgemeinschaft ökologischer Landhausbau " (sog. "LÖK") ist daher der Meinung, dass diejenigen Kaufleute, die ihre Produkte nur wiederverkaufen, ohne sie selbst zu behandeln, zu veredeln, umzuverpacken oder anderweitig zu ändern, nun der Kontrolle unterliegen.
Dies bedeutet, dass auch diejenigen, die nur Bioprodukte kaufen und dann weiterverkaufen, diese von einer Prüfstelle überprüfen und zertifizieren lassen müssen. Wird es aufgrund eines Verdachts bekannt, dass die Zertifikation noch nicht stattgefunden hat, aber die Ware als "bio" beworben oder deklariert wurde, richtet die Staatsgewalt ein Schreiben an den Entrepreneur.
Er unterrichtet ihn darüber, dass er der Ansicht ist, dass eine Überwachungspflicht vorliegt, und ersucht ihn, sich für das Überwachungsverfahren zu registrieren. Wie erfolgen Registrierung und Zulassung? Dies sind private Firmen, die die Befolgung der Leitlinien kontrollieren. In einem ersten Kontakt stehen Vertragsabschluss, Prüfung und schließlich Zertifizierungen an.
Darüber hinaus sind die Prüfstellen dazu angehalten, eine Auflistung aller gemeldeten Firmen zu erstellen, damit der Konsument Informationen erhalten kann. Die Suche nach zertifzierten Betrieben kann auch direkt im Internet durchgeführt werden. Mein Betrieb ist zertifiziert: Darf ich jetzt "bio" auf meine Produkte schreiben? Prinzipiell dürfen alle zugelassenen Einzelhändler mit dem bundesweiten Bio-Siegel wirben.
Ausgenommen sind Einzelhandelsunternehmen, die Produkte mit dem Bio-Siegel an Endverbraucher liefern und die Produkte nicht kennzeichnen oder anderweitig herstellen. Neben der Zertifikation ist es natürlich auch eine Bedingung, dass das Erzeugnis wirklich "bio" ist. Dies bedeutet, dass mind. 95% der Inhaltsstoffe landwirtschaftlicher Herkunft aus biologischem Anbau kommen, dass keine gentechnische Veränderung vorgenommen wurde und vor allem, dass alle Zulieferer zertifizierte sind.
Was geschieht, wenn ich in meiner Anzeige und auf der Ware ohne Zertifizierung lediglich "bio" oder "eco" einführe? Die von den Wettbewerbern bedrohten Folgen sind viel gravierender: Nichtkonforme Werbemaßnahmen und der Verkauf von Bioprodukten durch nicht zertifizierte Gewerbetreibende sind wettbewerbsschädlich, so dass beträchtliche Ausgaben anfallen können.
Erstens ist es nicht einfach herauszufinden, dass man zertifiziert und kontrolliert sein muss, wenn man "Bio" vertreibt - auch wenn die Produkte beim Kauf in den Handel kommen. Wer also als Trader im Biolandbau tätig werden will, braucht eine sehr gute Aufbereitung und Informationen.