Wissenswertes zur Gestaltung Ihrer Unternehmensidee erfahren Sie in der Richtlinie "Gute Ernährungshygiene - Praktik im Bäcker- und Konditorenhandwerk", Ausgabe 2012, aktualisiert im EU-Handwerksregister. Gemäß 1 Abs. 1 und 2 Gaststättengesetz (GastG) wird ein Gastronomiebetrieb von jedem in einem laufenden Geschäft geführt: von jedem, der als selbständiger Kaufmann im Reisewesen für die Laufzeit der Messe für den Konsum vor Ort und für den Zugang zu dem Unternehmen für jeden oder bestimmte Personengruppen Getränke aufbereitet.
Wenn Sie Torten, Biskuits, Semmeln oder Gebäck nur zum Verbrauch in Ihrem Unternehmen anbauen, sind Sie kulinarisch (nicht handwerklich) erlesen. Sie können in diesem Falle Ihre Mahlzeiten (Kuchen, etc.) in Ihrer Großküche selbst zubereiten. Für das Angebot alkoholischer Getraenke zum Konsum vorort benoetigt man eine Restaurantgenehmigung.
Es ist jedoch keine Genehmigung erforderlich, z.B. für diejenigen, die ausschliesslich nicht-alkoholische Produkte verabreichen.
Guten Tag zusammen, ich denke darüber nach, meine Brieftasche ein wenig zu verbessern, indem ich selbstgemachte Lebensmittel (z.B. Konfitüren usw.) erstehe. Ich dachte vor allem daran, dass bei mir kürzlich eine Fruktoseintoleranz diagnostiziert wurde und es nicht sehr viele oder nur kostspielige Vorschläge dafür gibt (im Vergleich z.B. zu laktosefreien Lebensmitteln).
Jetzt habe ich schon ein wenig herumgelesen und es wird immer gesagt, man sollte sich bei den örtlichen Verwaltungen über das Lebensmittelgesetz unterrichten. Sie müssen definitiv zuerst zum Gesundheitsministerium gehen. Für den Verkauf/Produktion von Lebensmitteln braucht man in jedem Falle ein Gesundheitszertifikat (keine Prüfung, das ist eine Vorlesung, aber das ist es, was es bedeutet) und dann wollen die Ämter auch wissen, wo man das Ganze produziert und man muss bestimmte Bedingungen einhalten.
Sie muss exakt sagen, was drin ist und den Wert auch für 100g und kg und so weiter. Natürlich benötigen Sie einen Gewerbenachweis..... Ja, das Gesundheitsministerium und der Gewerbeausweis sind eindeutig und gewissermaßen auch das kleinere Nachteil. Doch weiß einer von euch mehr über die Anforderungen an den Produktionsstandort etc.?
Ich habe irgendwoher gelesene, dass es eine zusätzliche Kueche sein muss, wo man es macht und so weiter. Das Gesundheitsministerium kann Sie auch über diese Erkrankungen informieren. Meine Mama hätte die zusätzliche Kueche in Betracht ziehen sollen, sie wollte Kuchen und Keksen an Gaststaetten usw. ausliefern, weil sie mehrere Nachfragen erhalten hat. Es gibt eine Dame, die selbst kochte und Marmeladen verkaufte, aber ihr Mann hat ein Lokal, dessen Kueche sie benutzt.
Schauen Sie, es gibt auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen. Mein Freund hat dort selbstgemachte Kekse gekauft. Ich wollte noch nicht zum Gesundheitsministerium gehen, die Vorstellung ist noch völlig unreif und ich weiss nicht, ob sie nicht mehr konkrete Informationspläne kennen wollen.
Wenn man aber wirklich eine zusätzliche Kueche benoetigt, koennte es schwer sein, weil ich so etwas nicht habe.....