Es ist auch ratsam, Ihrer Abrechnung weitere Informationen beizufügen. Damit sind Sie auf Ihrer Abrechnung gut vorbereitet! Bislang haben wir diskutiert, welche obligatorischen Informationen in einer Rechnungsschablone für Leistungen enthalten sein sollten. Sie sind freiberuflich tätig und bieten naturwissenschaftliche, künstlerischen, pädagogischen oder ähnliche Leistungen an. Wenn Sie freiberuflich tätig sind, müssen Sie eine normale Abrechnung aufstellen.
Die Mehrwertsteuer auf Ihren Fakturen ist also erst dann zur Zahlung an Sie fällig, wenn der Debitor die Zahlung erhalten hat. Falls Ihre Aktivität nicht unter professionelle Dienste fallen, sind Sie kommerziell aktiv. Allerdings enthält eine Rechnungsmaske für Händler keine besonderen Merkmale. Sie müssen also Ihre Mehrwertsteuer zum Abrechnungszeitpunkt an das Steueramt zahlen - auch wenn Ihr Debitor noch nicht zahlt.
Rechnungsvorlagenservice: aufpassen! Es gibt einen großen Unterschiede bei der Fakturierung für kleine Unternehmen. Sie sind ein kleines Unternehmen, wenn Ihr Jahresumsatz unter 17.500 Euro liegt und Ihr derzeitiger Jahresumsatz unter 50.000 Euro liegt. Sie müssen in diesem Falle keine Mehrwertsteuer an das Steueramt zahlen. Dies betrifft sowohl kommerzielle als auch freie Dienste.
Ihr Rechnungsvorlagenservice als Kleinunternehmen darf keine Mehrwertsteuer inbegriffen haben. Dies ist eine VAT-freie Abrechnung. Außerdem müssen Rechnungsschablonen für Kleinunternehmen den Vermerk "Nicht mehrwertsteuerpflichtig gemäß 19 UStG" haben. Wenn Sie einem in Deutschland ansässigen Unternehmen eine Abrechnung für Ihre Dienstleistung ausstellen, gibt es nichts anderes zu erwägen.
Wenn Sie selbst ein kleines Unternehmen sind, sind Sie aus dem Schneider: Alles, was Sie tun müssen, ist den üblichen Regeln einer Rechnungsschablone für Services als Inhaber eines kleinen Unternehmens zu folgen. Ihre Kundin oder Ihr Kunde ist eine Privatperson oder ein kleiner Unternehmer? Wie gewohnt: Sie erstellen eine ganz gewöhnliche Rechnungsschablone für Leistungen. In diesem Falle darf Ihre Rechnungsschablone keine Mehrwertsteuer enthalten. Sie finden viele freie Rechnungsschablonen für Word oder Excel im Intranet.
So steht Ihnen nicht nur eine fachgerechte Rechnungsschablone für Leistungen in einem Fakturierungsprogramm zur Seite, sondern auch viele weitere sinnvolle Funktionalitäten!