Die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen hatte im konkreten Falle Lidl verklagt, weil sie die Angebote der Supermarktkette als reinen Köder betrachtete. Nach Angaben der Verbraucherschutzorganisationen förderte der Discounter 2008 eine Art von Butter und Flachbildschirmen in Irland. Der Flachbildschirm lockte mit der Beschränkung, dass der Gegenstand bereits am ersten Tag des Angebotes vergriffen sein könnte.
In der Tat war die Marke jedoch am ersten Tag des Sonderangebotes am Mittag in mehreren Läden nicht mehr zu haben. Der Flachbildschirm war in einigen Läden bereits bei der Eröffnung um 8.00 Uhr morgens nicht zu haben. Daher verklagt die Konsumzentrale den Discounter. Lidl hat in mehreren Fällen gewonnen, auch die Revision vor dem OLG Stuttgart.
In dem Beschwerdeverfahren in Karlsruhe stimmten die BGH-Richter jedoch in wesentlichen Fragen mit der Verbraucherschutzzentrale überein. Lidl darf nach dem Unterlassungsurteil nicht mehr für Nahrungsmittel wirbt, wenn diese nicht mindestens am ersten Tag der Antragstellung aufgehalten werden. Der Discounter darf wie bei Flachbildschirmen nur dann für Computerartikel Werbung machen, wenn die Ware am ersten Gültigkeitstag bis 14.00 Uhr vorrätig ist.
Wenn Lidl dem nicht nachkommt, kann eine Geldstrafe von bis zu 250.000 EUR auferlegt werden.
Nettomarken-Rabatt Broschüre mit Netto Angebot der Woche im Überblick
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Für die Informationen über Einkäufe und Neuheiten verfügt Nettomarken-Discount über einen eigenen Blogs. Zusätzlich zu bekannten Schriftstellern wie Christian Henze und Mario Basler berichten Netto-Mitarbeiter über Rezepturen, Tips und Anleitungen. Ebenfalls zu Neuheiten und Preisen wird auf dem Netto-Blog nachgelesen. 1983 wurde das bis heute gültige Nettorabattkonzept geschaffen und die SuDi-Filialen bis 1990 schrittweise auf das heutige Zeitkonzept umgestellt.
Seit 2005 hat der Lebensmitteleinzelhändler EDEKA das Geschäft übernommen und ist seit 2009 nun amtlich am Netzmarkt vertreten.