Sie kann entweder von einem "nicht-offiziellen Sachverständigen" oder von einem Experten der steirischen Regierung angemeldet werden. Dokumente: Bauingenieurgutachten oder Sachverständigengutachten anderer geeignetes neutrales Prüfzentrum (technischer Dienst). Räder mit EU-Baumusterzulassung: Dementsprechend sind diese Scheiben markiert (sogenanntes "E-Prüfzeichen"). Mit diesen Scheiben wird die Zuordnung des Fahrzeugs durch eine Begutachtung ermittelt. Radzierblende: Gemäß den Anforderungen der Verordnung (EU) Nr. 1009/2010 muss das komplette Laufrad (Rad und Felge) im Abstand von 30 nach vorn und 50 nach hinten vollständig bedeckt sein.
Diese bestehen in der Standardausführung aus dem Werkstoff Aluminum, aber auch aus einer Magnesiumlegierung. Worin der Nutzen besteht, lässt sich durch den Namen Leichtmetallfelgen erklären. Das verwendete Metall ist schlichtweg einfacher. Daher werden sie in der Regelfall nachträglich eingekauft und einzeln zusammengebaut. Weil es sich dabei nicht mehr um die im Kfz-Kennzeichen angegebenen Reifen handelt, muss der Fahrzeughalter eine generelle Betriebsgenehmigung beantragen oder die neuen Reifen in die Unterlagen aufnehmen bzw. aufnehmen bzw. die neuen Reifen in die Unterlagen aufnehmen bzw. aufnehmen bzw. aufnehmen bzw. die neuen Reifen und Reifen einführen und einbauen.
Für schnell fahrende Sportfahrzeuge sind die Großspurfelgen aus Alu oder Magnesit inzwischen auch ab Lager, aber nur noch für Winterreifen, üblich geworden.
Bei schlechtem Winterwetter sind die meisten hellen Reifen zu anfällig für das Witterungseinflussgebiet.
Leichtmetallfelgen werden in der Regel aus Aluguss gefertigt und mit einer speziellen Lackierung veredelt. Mit dem geringeren Eigengewicht einer Aluminiumfelge (im Vergleich zu einer Stahlfelge) wird die Aluminiumfelge oft auch als Leichtlegierungsfelge oder Leichtlegierungsfelge oder Leichtlegierungsfelge oder Leichtbaufelge oder Leichtmetallfelge bez. Verzichtet man auf das edelere Erscheinungsbild und die verbesserter, aufgewertetere Erscheinung eines Fahrzeuges mit Leichtmetallfelgen, gibt es mehr, was für die Leichtmetallfelgen spricht: Leichtmetallfelgen sind nicht zwingend erforderlich, aber jetzt sind vom Gesetzgeber Leichtmetallfelgen für Fahrzeuge mit einer gewissen Leistung gefordert, weil sie für eine härtere Abkühlung der Scheibenbremsen sorgen!