Die " Dienstleistungsbranche " blüht! Doch was versteht man unter "Dienstleistung"? Prinzipiell wird in einem Mustervertrag festgelegt, dass der Leistungserbringer eine gewisse Leistung erbringt oder eine gewisse "Tätigkeit" ausübt. Das Muster für solche Modellverträge hängt jedoch noch immer vom " Handel " ab, aus dem die Dienstleistung kommt.
Mit einem Servicevertrag kann ein "Reinigungsunternehmen" mit der regelmäßigen Reinigung einer Treppe betraut werden. Es kann aber auch ein "Wartungsvertrag" für ein Computersystem oder regelmässige "Reisen" mit einem Leistungserbringer abgeschlossen werden. Die Bestellung zur Erbringung einer Dienstleistung muss immer vom "Kunden" an den Leistungserbringer erfolgen. Kostet die Prüfung selbst nur 30,- EUR und der Auftraggeber sagt: "Wenn etwas defekt ist, dann flicke es sofort....", kann dies zu einer "Rechnung" führen, die wirklich nicht mehr ernst gemeint ist.
Bei der Vergabe eines Serviceauftrages müssen Sie also darauf achten, WAS er in Auftrag gibt und wie er gestaltet ist. Bei einer " Dienstleistung " muss man auch berücksichtigen, dass sich diese oft mit dem "Verkauf" von Material "Waren" überschneidet. Es ist in der Tat ein Service, wenn der Monteur ein anderes Teil in das Fahrzeug eingebaut hat.
Jedoch ist das Teil selbst nicht mehr im Service enthalten. Bei einer Workshop-Rechnung oder einem Offert muss dieser Teil dann auch separat "ausgewiesen" werden. Auch in der Dienstleistungsbranche ist es üblich, von einem Anbieter ein bindendes "Angebot" zu erhalten, das auflistet, was man zu einem gewissen Grad erwarte.
Wenn Sie dieses Gebot akzeptieren möchten, können Sie es unterzeichnen und an den Dienstanbieter zurücksenden. Bei Workshops hingegen sind Sie oft vor Ort, weshalb Sie bei Bedarf einen solchen Servicevertrag oder ein solches Serviceangebot vorkalkuliert bekommen und dann unterzeichnen können oder nicht. Für viele andere Leistungen, die "komplizierter" sein können oder bei denen es schwierig ist, einen exakten "Preis" festzulegen, sind manchmal "umfangreichere" Rahmenverträge notwendig, in denen die "Rechte" und "Pflichten" beider Seiten bereits in groben Zügen definiert sind.
Das gibt dem Leistungserbringer etwas mehr "Handlungsfreiheit" und dem Kunden die "Sicherheit", dass alles in einem bestimmten Zusammenhang bleibt.