Sie handeln gewerbsmäßig oder freiberuflich in jeder selbständigen Erwerbstätigkeit, egal ob Sie diese haupt- oder nebenamtlich ausüben. Deutlicher Hinweis auf die Existenz dieser Bedingung kann z.B. sein, dass Ihre Waren speziell für den Vertrieb hergestellt oder gekauft werden. Zudem ist ein bestimmter Organisationsaufwand erforderlich, um den Vertrieb zu organisieren.
Außerdem werden Dienstleistungen gegen Bezahlung auf dem Absatzmarkt angeboten. Sie können also unternehmerisch tätig sein, auch wenn der Kauf nur zur Deckung Ihrer Kosten dient. Beispiel: Tom hat vor kurzer Zeit sein Modedesign-Studium abgeschlossen und will selbständig sein. Auch wenn seine Arbeit als Modeschöpfer nur eine Nebentätigkeit für Tom ist, so ist er doch selbständig in diesem Feld tätig und tritt als selbständiger Entrepreneur auf, der für den Vertrieb herstellt und seinen Unterhalt auf Dauer mit dem Einkommen bestreiten will.
"Konsument ist jede juristische Person, die zu einem Zweck handelt, der weder ihrer gewerbsmäßigen noch ihrer freiberuflichen Berufstätigkeit zurechenbar ist. Sie sind ein Konsument, wenn Sie kein Entrepreneur sind, d.h. wenn Sie die oben aufgeführten Anforderungen nicht oder nur zum Teil erfüllen. Beispiel: Die passionierte Hobbymalerin hat im Laufe der Jahre mehrere respektable Arbeiten geschaffen.
Bislang hat sie ihre Fotos vor allem an Bekannte weitergegeben. Sie könnte sie in ihrem Online-Shop vorstellen und sehen, ob es Interessierte für ihre Arbeiten gibt. Hier deutet vieles darauf hin, dass die Künstlerin ihre Gemälde privat vertreibt, weil sie Arbeiten verwendet, die sie nicht zum Kauf, sondern als Geschenke geschaffen hat.
Außerdem ist sie vorerst nur daran interessiert, aus den drei existierenden Bildern etwas zu machen. Viele von Ihnen werden vermutlich als Unternehmen verkauft. - Sie handeln als Unternehmen "kaufmännisch" im Sinn von 5 TMG und unterliegen damit der Aufdruckpflicht.