Onlineshop für Kleinunternehmer

Webshop für kleine Unternehmen

Zurzeit richte ich einen Online-Shop für Keramik ein. Kleinunternehmerverordnung für Online-Shops nach 19 USG Die Bezeichnung Kleinunternehmer kommt aus dem Gebiet der Mehrwertsteuer. Kleinunternehmer sind danach Firmen, die im vergangenen Jahr einen Jahresumsatz von bis zu 17.500 EUR nicht übersteigen und im aktuellen Wirtschaftsjahr nicht mehr als 50.000 EUR erwartet werden. Die Kleinunternehmerverordnung nach 19 UVG hat wie jede andere Verordnung Vor- und Nachteile. 2.

Beispielsweise können kleine Unternehmen auf den Nachweis und die Zahlung der Mehrwertsteuer verzichtet werden, sind dann aber auch vom Abzug der Vorsteuer von anderen Unternehmen ausgenommen. Nach einem Wahlgesetz kann jeder Entrepreneur auch auf die Anwendung der Small Business Regulation verzichte. Wird auf dieses Recht seitens des Unternehmers verwiesen, so ist er für fünf Jahre daran geknüpft. Während dieser Zeit unterliegt der Umsatz den Vorschriften des Mehrwertsteuergesetzes, ggf. mit Vor-Steuerabzug.

Wenn man sich als Shop-Betreiber für die Kleinunternehmer-Regelung entschlossen hat, gelten aufgrund der fehlenden Identifikation der Umsatzsteuer gewisse Merkmale im Onlineshop zu berücksichtigen, um gegen unnötige Warnungen vorzugehen. Beispielsweise ist es wichtig, den Konsumenten vor Beginn des Bestellvorganges gemäß Preisinformationsverordnung über die endgültigen Preise zu unterrichten. Der Endpreis ist der Betrag zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer am Beispiel des Online-Shops.

zzgl. Versandspesen, zzgl. sonstige Auslagen. Doch da kleine Unternehmen keine MwSt. berechnen, sollten die Konsumenten an den entsprechenden Orten auf diese Besonderheiten aufmerksam gemacht werden. Gemäß der Preisauszeichnungsverordnung ist dort, wo Waren in den Einkaufskorb gelegt werden können, ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass die Umsatzsteuer nicht für jedes einzelne Erzeugnis ausgewiesen wird.

Statt des üblichen Wortlauts "inkl. MwSt. zzgl. Versandkosten" konnte der Wortlaut "Endpreis zzgl. MwSt., keine Bezeichnung nach 19 UStG" verwendet werden. Für Produktübersichtsseiten, d.h. solche, die die Ware zwar darstellen, von dort aber nicht in den Einkaufswagen gelegt werden können, genügt ein Stern neben dem Verkaufspreis und ein Stern in der Fußzeile mit der Aufschrift "Endpreis zzgl. Portokosten, keine Umsatzsteuer gemäß § 19 UStG".

Ein Verweis auf die Kleinunternehmerverordnung ist auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen unverzichtbar. Zum Beispiel: "Die genannten Verkaufspreise sind Schlusspreise zuzüglich Porto. Nach § 19 Umsatzsteuergesetz berechnen wir keine Mehrwertsteuer und legen diese daher nicht offen (Kleinunternehmerstatus)". Gerade in Online-Shops gibt es immer mehr spezielle Features vor so genannten Warnwellen zu berücksichtigen.

Seien Sie auf der Hut und überprüfen Sie Ihren Online-Shop ab 9,90 EUR pro Kalendermonat. Kleingewerbetreibende sollten sich immer ihrer besonderen Stellung bewußt sein und die oben genannten besonderen Vorschriften einhalten. Das Geprüfter Webshop-Team beantwortet gerne Ihre Frage zu Kleinunternehmerregelungen für Online-Shops.