Hallo, ich möchte meinen selbstgemachten Schmuck in einer Ausstellung in einem Schaufenster in einem freundlichen Salon eines Friseurs vorstellen und verkaufen. Muß ich ein Unternehmen eintragen? Sie müssen auf das Einkommen Steuern zahlen, also meldet es dem Steueramt. Wo liegt das grösste Hindernis auf diesem Welt? Wählen Sie jetzt: ungerechtfertigte Aufteilung von z.B. Lebensmitteln, Geldern etc.
Freelancer sind in der Regel nicht der Handelspflicht unterworfen.
Wenn Sie mit selbst entworfenem Schmuck etwas Gutes tun wollen, müssen Sie möglicherweise einen Trade registrieren, wenn die Produkte im Internet oder in einem Schreibwarenladen angeboten werden. Eine Aktivität unterliegt prinzipiell immer dann einer Handelspflicht, wenn sie permanent und ertragsorientiert durchgeführt wird und wenn es sich nicht um eine "eigenständige" Beschäftigung aufbaut. In jedem Fall entscheidet das verantwortliche Steueramt letztendlich, ob ein Schmuckgestalter als Freelancer klassifiziert wird.
Die Anerkennung einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch das Steueramt würde bedeuten, dass kein Handel deklariert werden müsste und somit keine Gewerbeertragsteuer zu zahlen wäre. Nachfolgend sollten zur leichteren Übersichtlichkeit etwaige Hinweise, die den Stellenwert der freien Mitarbeit begründen können, in kompakter Form berücksichtigt werden. Das Handwerk unterliegt im Wesentlichen der Handelspflicht.
Steht jedoch der gestalterische Gesichtspunkt im Mittelpunkt und werden ggf. nur Entwürfe erstellt, so kann unter bestimmten Voraussetzungen eine freie Mitarbeit gerechtfertigt sein. Geht es um so genannten selbstkreativen Errungenschaften, die ein "gewisses künstlerisches Niveau des Designs" zeigen, kann es sich um eine selbständige Erwerbstätigkeit nachweisen. Selbst wenn die Produkte des Schmuckentwurfs einen kommerziellen Zweck haben, könnte eine Kunsttätigkeit doch gerechtfertigt sein, wenn der künstliche Wert über dem Nutzwert liegt.
Bei selbst kreiertem Schmuck kann dies durchaus der fall sein. Für die Serienfertigung in großem Umfang ist in der Regel eine wirtschaftliche Verpflichtung einzugehen. Für den Schmuckvertrieb bestehen jedoch spezielle Anforderungen: Nach dem Beschluss des Bundesfinanzhofs ist von einer freien Mitarbeit auszugehen, wenn sich der eigene Absatz auf eine gestalterische Aufgabe beschränken kann.
Wenn jedoch besondere Organisationseinrichtungen und Massnahmen getroffen werden, ist davon auszugehen, dass die Aktivität mit kommerziellen Verpflichtungen verbunden ist. In der Unternehmenspraxis bedeutet dies, dass kleine Mengen in hochwertiger Ausführung eine selbständige Erwerbstätigkeit begründen können, während Großserienprodukte in großen Mengen dies nicht können. Selbst eine Handelspflicht hat in der Anlaufphase keine krassen Benachteiligungen, da die Gewerbeertragsteuer erst ab einem Jahresbetrag von 24.500 EUR gilt.
Liegt eine Handelsverpflichtung vor, so ist dies auch bei einem Teilzeitakquisitionen der Fall (dafür würde dann ein Teilzeithandel als Ersatz angesehen).