Umsatzsteuer Onlinehandel

Mehrwertsteuer Online-Handel

Die Umsatzsteuer wird erhoben, wenn ein Unternehmen im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit Umsätze tätigt (Online-Handel). Einige der Händler erheben die Umsatzsteuer selbst, anstatt sie an die Steuerbehörden weiterzugeben. Die Hermes Online-Marktplätze sollten für die Umsatzsteuer ihrer Händler verantwortlich sein. Der Unternehmer ist beim Finanzamt registriert. Im Online-Handel sind Sie verantwortlich für die Überprüfung und Umsetzung der Umsatzsteuer-Compliance. zum Thema Export- und Umsatzsteuer im Online-Handel.

Online-Handel und der steuerliche Berater - erläutert im Steuerführer

Der Online-Handel ist für den Unternehmen besonders bequem. Das Eröffnen eines Online-Shops unterscheidet sich nicht von der Öffnung eines Shops. Ebenso sollte das Steueramt benachrichtigt werden, da der Unternehmen eine Steuer-Nummer für seine ordnungsgemäße Abrechnung benötigt. Es gibt keine Eigenheiten bei der Einkommen- und Gewerbeertragsteuer. Einkommenssteuer und Gewerbeertragsteuer werden auf den Ertrag aus dem Online-Handel errechnet.

Bis zu einem Ertrag von 24.500 EUR wird keine Gewerbeertragsteuer berechnet oder die so genannten Gewerbeerträge werden um diesen Wert ermäßigt. Dabei wird die Gewerbeertragsteuer bis zur Höhe der maximalen Gewerbeertragsteuer pro rata temporis mit der Einkommenssteuer verrechnet. Die Umsatzsteuer wird berechnet, wenn ein Unternehmen im Zuge seiner Geschäftstätigkeit Verkäufe durchführt ("Online-Handel"). Wird die Kleinunternehmerregel nicht ausgewählt oder kann sie nicht ausgewählt werden, muss der Unternehmen die Mehrwertsteuer auf seinen Umsatz zahlen.

Das bedeutet, wenn ein Online-Händler einen Artikel regelmässig alle zwei Wochen absetzt, ist dies in Bezug auf die Umsatzsteuer tragbar. Aber der Online-Händler muss wissen, wer seine Kundschaft ist. Sind sie Privatkunden in anderen EU-Ländern, müssen sie die Mehrwertsteuer abführen. Gegebenenfalls muss er sich für die Mehrwertsteuer in anderen EU-Ländern anmelden und statt der Mehrwertsteuer in Deutschland die Mehrwertsteuer im Ausland abführen.

Warenlieferungen in Drittländer sind für den Unternehmen dagegen in der Regel mehrwertsteuerfrei. Auch Online-Händler sind dazu angehalten, korrekte Abrechnungen zu erstellen. Dies sind keine Online-Abrechnungen, sie werden von den Steuerbehörden nicht akzeptiert. Wenn der Online-Händler nicht zertifiziert ist. Für einen Online-Händler bedeutet das auch, dass die Rechnung nach altmodischen Gepflogenheiten gedruckt und verschickt werden muss.

Neue Gesetzgebung: Bekämpfung des Steuerbetrugs im Online-Handel

Einige Gewerbetreibende erheben die Umsatzsteuer selbst, anstatt sie an die Steuerbehörden weiterzugeben. Bundesfinanzminister Olaf Scholz von der SPD will den Mehrwertsteuerbetrug auf Internetplattformen wie z. B. Ibay oder Amazon mit verschärften Vorschriften verhindern und damit die Steuergelder anheben.

"Die unrechtmäßige Tätigkeit einiger Unternehmer auf elektrischen Märkten, die sich der Umsatzsteuer entziehen und dadurch unfaire Konkurrenzvorteile erlangen, wird beendet ", kommentierte er das heute im Kabinett verabschiedete Gesetz. Die Steuerbehörden verpassen jedes Jahr viel Kapital aufgrund von Mehrwertsteuerbetrug auf Onlinemarktplätzen; mehrere hundert Mio. EUR sollen verloren gehen. So verstecken beispielsweise Verkäufer elektronischer Produkte auf Märkten wie Amazon oder Ibay häufig den Handel aus China.

Sie bezahlen einen Kaufpreis inklusive MwSt., aber die Waren kommen ohne Rechnungsstellung, die an die Steuerbehörden zu zahlende MwSt. des Unternehmers wird nicht bezahlt. "Dies steigert ihre Erträge und ist eine beträchtliche Wettbewerbsverzerrung", sagt Stefan Genth, Geschäftsführer des Handelsverbandes Deutschland. Steuerrechtlich müssen Lieferanten aus Drittstaaten auch auf in Deutschland vertriebene Erzeugnisse Umsatzsteuer entrichten, auch wenn sie diese über ein Warenlager oder Distributoren in Europa versenden.

Schaetzungen zufolge sollen sich mehrere tausend Haendler aus dem Fernen Osten auf den Bahnsteigen austoben. Der Gesetzesentwurf von Scholz zur "Vermeidung umsatzsteuerlicher Verluste im Internet-Handel" richtet sich an die nun zur Verantwortung gezogenen Träger der Handelsplattformen. "Zukünftig werden die Anbieter von elektronischen Marktplätzen dafür zuständig sein, wenn die Umsatzsteuer beim Handeln über ihre Handelsplattform nicht bezahlt wird", sagt Scholz.

Zukünftig werden auch Unternehmen wie Google und Amazon, die in Europa zwar milliardenfach verdient, aber kaum Abgaben bezahlen, aufgefordert, mehr mit einer digitalen Steuer zu bezahlen. Alle Marktplatzbetreiber sind zukünftig dazu angehalten, die Adressen, Steuernummern, Liefer- und Versandadressen sowie den Umsatz der dort operierenden Händler zu erfass.

Beim Steueramt Berlin-Neukölln, das für den Umsatz der ausländischen Internethändler in Deutschland zuständig ist, habe sich die Anzahl der in China, Hongkong und Taiwan ansässigen eingetragenen Internethändler zwischen dem 1. Januar 2017 und Ende Juni 2018 auf 2835 mehr als verfünffacht, so Schäfer. Andernfalls müssen sie befürchten, dass die Anbieter der Internet-Marktplätze diese Anbieter blockieren - weil sie kein Recht darauf haben, mit strafrechtlichen Verfahren überfordert zu werden.

Was sagen Amazon und Ébay dazu? Amazonen wollen das Projekt nicht erläutern, aber ein Pressesprecher sagt: "Wir werden ein Verkäuferkonto sofort schließen, wenn uns eine Finanzbehörde mitteilt, dass ein Käufer seinen Steuerpflichten nicht nachkommt". Wir tolerieren keine Kaufleute, die ihren rechtlichen Verpflichtungen nicht entsprechen, wenn sie auf dem Marktplatz von Ibay Geschäfte machen", unterstreicht ein Vertreter von bwin.

"Allerdings werden deutsche Gesetzgebungsvorhaben bei Ibay kritisiert, weil sie vor der EU-Verordnung 2021 in Kraft gesetzt werden sollen: "Allein zu gehen, was zu einer Rechtszersplitterung führt, stellt eine große Last für weltweit tätige Firmen dar. "Welche Konsequenzen ergeben sich für Konsumenten und Einzelhändler? "Daran wird sich für die Konsumenten nichts ändern, weil sie bereits Umsatzsteuer zahlen mussten", sagt Oliver Prothmann, Vorsitzender des Bundesverbandes des Online-Handels.

"Obwohl sich das Recht an fernöstliche Kaufleute richtet, könnte es auch für Onlinehändler aus Deutschland von Bedeutung sein. Zwar begruesst der Hauptverband der gewerblichen Wirtschaft (HDE) die Plaene, doch geht der Vorschlag nach Ansicht von Genth an einer bestimmten Stelle ueberschritten. "Das Bestreben, alle Trader zur Rechenschaft zu ziehen, auch die deutsche, geht zu weit.

"Wer seinen Firmensitz und eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Deutschland hat, kann bereits heute von den zuständigen Stellen überprüft werden.