In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Online-Anbieters sollten diese Verpflichtungen berücksichtigt werden. Bei einer großen Anzahl von weitgehend identischen Verträgen ist die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sinnvoll. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Transaktionen nahezu einheitlich sind. Daher wird empfohlen, abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Unternehmer und Verbraucher zu erstellen und entsprechend anzuwenden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) müssen vereinbart werden. Zur wirksamen Einbeziehung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Vertrag muss der Vertragspartner über die Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen klar informiert werden. Für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden, schreibt das E-Commerce-Gesetz (ECG) ausdrücklich vor, dass ein Dienstleister die Allgemeinen Geschäftsbedingungen seinem Vertragspartner so zur Verfügung stellen muss, dass dieser sie speichern und vervielfältigen kann.
Ihr Vertragspartner sollte die Möglichkeit haben, vor Vertragsabschluss ein Fachgebiet auf Ihrer Website auszuwählen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu akzeptieren. Passende Vorlagen für wasserdichte Bedingungen können bei FORMBLITZ heruntergeladen werden. Einer der Gründe, warum ausdrücklich auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug genommen werden muss, ist die Möglichkeit, dass der Vertragspartner das Geschäft auch auf Basis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abwickelt.
Wenn jede Partei davon ausgeht, dass ihre eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten und sich widersprechen, gilt keine der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für das Geschäft gelten dann die gesetzlichen Bestimmungen. Hat der Händler eine Geschäftsstelle, müssen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in den Geschäftsräumen angezeigt werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen, die vom Händler nicht eindeutig formuliert sind, werden in der Regel zum Nachteil des Nutzers ausgelegt.
Handelt es sich um ein Geschäft mit einem Verbraucher, ist eine unklar formulierte Klausel in ihrer Gesamtheit unwirksam. Generell ist darauf zu achten, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sachgerecht sind. Sollten die dem Geschäft zugrunde liegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein grobes Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung begründen, so verstoßen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen die gute Sitte und sind daher unwirksam.
Die AGB verstoßen gegen die gute Sitte, kann nur von den Gerichten entschieden werden. Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen keine ungewöhnlichen oder überraschenden Klauseln enthalten. Diese dürfen nicht so gering sein, dass sie schwierig zu finden und zu lesen sind. Hat der Vertragspartner mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach den Begleitumständen des Vertrages und dem äußeren Erscheinungsbild nicht zu rechnen und wurde nicht besonders darauf hingewiesen, so gelten sie nicht.
Eine Haftung für Personenschäden kann durch die AGB nicht vollständig ausgeschlossen werden. Die Haftung kann jedoch beschränkt werden und bei Anwendung des Konsumentenschutzgesetzes kann ein Personenschaden für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen werden. Auch Gewährleistungsansprüche gegen Verbraucher können nicht ausgeschlossen werden. Wenn Sie nicht zur Grundlage des Geschäfts werden, helfen auch die besten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die von Rechtsanwälten erstellt wurden, nicht weiter.