Lebensmittel Internetshop

Internet-Lebensmittel-Shop

die übliche Verpflichtung einer Bestellung in einem Internet-Shop.". Im Food-Onlineshop bieten wir ein umfangreiches Sortiment an deutschen Lebensmitteln von kleinen deutschen Herstellern.

Kommanditgesellschaft Berlin: Online-Shops müssen sich über Lebensmittelzutaten orientieren.

Grundsätzlich findet der Konsument alle wesentlichen Angaben zu seinen Nahrungsmitteln auf seiner Packung. Unter anderem hatte sie keine Angaben über die Zutatenliste und die in den angeboten Nahrungsmitteln enthaltene Allergieauslöser gemacht. Für den wzbv ist dies ein Verstoss gegen die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV). Es geht um Artikel 14 Absatz 1 der LMIV, der sich mit dem Fernhandel von Nahrungsmitteln befasst.

Der Antragsgegner hatte in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erklärt, dass der Vertragsabschluss erst bei Übergabe an den Konsumenten erfolgt, als er die Ware erhalten hat. Nach Auffassung des Gerichts bleibt jedoch das Ziel der Website der Angeklagten, nämlich dem Konsumenten Lebensmittel zum Verkauf anbieten zu können, entscheidend. "â??Die verlangten Pflichtinformationen waren vor Vertragsabschluss nicht â??vorhandenâ?? im Sinn von Artikel 14 Absatz 1 Buchstabe a) der LMIV.

Zu diesem Zweck reichten die verfügbaren und für den Konsumenten erkennbaren nicht aus. Im Falle der Türschwelle erhielt der Konsument die fraglichen Angaben nicht "vor Vertragsabschluss". Daher konnte die Argumentation der Angeklagten, dass die Angaben zu den gelieferten Waren seien, vom Gerichtshof nicht durchgesetzt werden.

"Der Antragsgegner hat für jede Lieferung gemäß 5 Abs. 3 seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen einen Zuschlag für die Lieferung zu erheben. Die Lieferung ist bereits über das Internet-Portal der Klägerin rechtsverbindlich und in jedem Falle geschuldet - egal, ob sich der Auftraggeber bei der Lieferung für den Kauf einer Ware entscheid.

Daher werden die Versandkosten auch dann nicht zurückerstattet, wenn der Konsument keines der Waren in der Hausnummernsituation kauft und der tatsächliche Verkaufsvertrag nicht abgeschlossen wird. Eine Erstattung der Versandkosten erfolgt nur nach 5 Abs. 5 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Falle des Widerrufs (in diesem Fall muss der Konsument jedoch nach 3 Abs. 3 Nr. 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen die "direkten Rücksendekosten" tragen).

Darüber hinaus gibt der Antragsgegner in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur Auskunft über das Rücktrittsrecht in Bezug auf die gekaufte Ware und nicht über den Lieferdienst. Diese Tatsache deutet darauf hin, dass sie auch für ihr Unternehmensmodell einen Fernabsatzvertrag über den Verkauf von Lebensmitteln gesetzlich übernimmt. Gemäß 14 Abs. 1 S. 1 S. 1 Halbsatz 2 LMIV kann der Auftragnehmer die Auskunft auch auf andere zweckmäßige Weise erteilen.

Es sei davon auszugehen, dass der Angeklagte die Auskunft erteilt habe, so das Bundesgericht. Die Tatsache, dass auf jeden Falle die anfallenden Lieferkosten anfallen, bedeutet, dass der Konsument nicht die Gelegenheit hat, die Information unentgeltlich zu erwirken. Das Recht, das Recht auf kostenlose Rücknahme nach Erhalt des Lebensmittels zur Kenntnis zu nehmen, schien dem Gerichtshof für den Verbraucher nicht zumutbar.

Laut einer Verordnung des Landgerichts Mannheim (Urt. v. 1.6. 2017, 23 O 73/16) ist eine der verbindlichen Pflichtangaben die Angabe, wie ein Lebensmittel zu lagern ist, wenn es nicht auf einmal gegessen wird. Für jeden ist klar, dass diese Überreste nicht so langlebig sind wie die Dose mit der ungeöffneten Suppe, ob sie in den Kühlraum gestellt werden müssen und wie lange die eventuelle Konsumdauer ist, aber der Konsument versteht es nicht leicht.

Gemäß 14 Abs. 1 Buchst. a LMIV ist die Verpflichtung zur Bereitstellung besonderer Aufbewahrungsvorschriften bereits im Distanzhandel, d.h. im Online-Shop (vorzugsweise auf der Produktseite), zu beachten. Dem Beklagten wurde auch in diesem Falle die Auskunft über die Nährwertangaben in seinem Online-Shop gemäß 14 Abs. 1 Nr. a, 9 Abs. 1 Nr. 1 Nr. 1 Nr. l LMIV aufgetragen.