Online Versand Shops

Versandgeschäfte online

Übersicht und Versandkostenvergleich für Online-Shops Wenn Sie die Transportkosten in Online-Shops im Blick haben wollen, verlieren Sie rasch den Durchblick. Welche Anforderungen stellen die vergleichbaren Shops? Mittlerweile haben sich dort fast 3.400 Shopbetreiber und Unternehmen mit Online-Angeboten registriert. Konsumenten können die registrierten Versandspesen der HÃ?ndler wÃ?hlen und die jeweiligen Angebotskonditionen mit dem kostenfreien Dienst aus 25 Rubriken wie Pharmazie, Gastronomie, Erotik, Kochen, Praxistechnik & Veranstaltungsservice, Fitness oder Tierschutzhandwerk miteinander abstimmen.

Neben den angefallenen Transportkosten werden beim Versand die Nachnahmegebühr, eine eventuelle Portobefreiungsgrenze und die jeweilig angebotene Paketdienstleistung abgeglichen und angezeigt. "Online-Shopper und Shopbetreiber können sich so einen besseren Einblick verschafft bekommen. Bei Betreibern von Online-Shops wird zusätzlich ein "fair-shipping-costs-Siegel" vergeben, das die Transportkosten als angemessen ausweist. Folgende Anforderungen müssen erfüllt sein: "Die Transportkosten sind auf der Website leicht zu ermitteln, der Shop kann die Transportkosten berechnen und den Endbestellwert inklusive der Transportkosten anzeigen, die Versandkostenregelungen sind einfach und leicht verständlich, die Transportkosten unterscheiden sich nur wenig von den durchschnittlichen Transportkosten in der entsprechenden Branche".

Schlussfolgerung: Diese Website gibt sowohl Shopbetreibern als auch Verbrauchern einen umfassenden Einblick in die Höhe der Transportkosten und des Warenwertes.

Versandspesen auf Anfrage: Ein No-Go in Online-Shops?

In Online-Shops wollen unsere Kundinnen und Kunden im Voraus über die anfallenden Kosten für den Versand aufklären. Diesen Anspruch erfüllt nicht jeder Dealer. Inzwischen hat das Berliner Oberlandesgericht festgestellt, dass Firmen auch über ausländische Transportkosten Auskunft geben müssen. "Versand Europa/weltweiter Versand auf Anfrage" Ein Einzelhändler, der bei uns geworben hat und seine Artikel fast weltweit versendet.

Außerdem hat sie über die inländischen Transportkosten informiert. Bei Bestellungen aus dem europäischen Raum musste sich der Käufer jedoch um die Kosten für den Versand kümmern. Der Verkäufer hat keine Informationen über die ausländischen Transportkosten gegeben, sondern diese nur auf Wunsch des Käufers mitgeteilt. Der Händler wurde wegen eines wettbewerbswidrigen Verstoßes angeklagt.

Der Kammergerichtshof Berlin hat eine Grundsatzentscheidung gefällt. Das Oberlandesgericht Berlin (Urteil vom 12. November 2015, Az.: 5 W 196/15) verbietet dem Verkäufer, Geschäfte zu tätigen. Er muss den Besteller auch über die anfallenden Transportkosten für den Versand ins benachbarte Ausland unterrichten. Nur wenn der Handel die spezifischen Zustellkosten nicht "vernünftig" kalkulieren kann, muss er sie nicht aufteilen.

Sie müssen uns jedoch auch in diesem Falle darauf hinweisen, dass Mehrkosten entstehen können. Jedenfalls für die Europäische Gemeinschaft urteilte das Landgericht, dass der Händler die Transportkosten ohne großen Kraftaufwand berechnen könne. Schlussfolgerung: Die Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf, das im vergangenen Jahr einen vergleichbaren Rechtsstreit beschlossen hat (Urteil vom 14. 10. 2014, Az.: 1-15 U 103/14).

Gewöhnlich müssen Verkäufer ihre Abnehmer über die Transportkosten unterrichten. Dieses Prinzip findet ohne Einschränkung Anwendung auf die in Deutschland und der EU angefallenen Bereitstellungskosten. Das Berufungsgericht hat offen gelassen, in welchem Umfang die Vertragshändler auch Informationen über die Transportkosten für andere Staaten liefern müssen. Ebenso trifft hier zu, dass der Fachhändler die Versandspesen anzugeben hat, sofern er diese im Voraus in angemessener Form errechnen kann.