Selbstgemachtes Verkaufen Legal

Hausgemachter Verkauf legal

Die hausgemachte Ware wird nicht weitergegeben"> Hausgemachte Ware: Ein einfacher Verkauf ist nicht möglich. Handgefertigte Produkte sind wieder in der Mode, die Verbraucher wissen immer mehr die Einzigartigkeit und die Qualitäten von hausgemachten Produkten zu schÃ?tzen - und die Plattformen wie die Dawanda erfreuen sich immer gröÃ?erer Beliebtheit. Aber seien Sie vorsichtig: Verkaufen ist nicht so leicht.

Wäre zu nett, einen Sweatshirt zu binden und zu verkaufen. Aber (!) es ist nicht so aussagekräftig.

Ob Sie nur ein oder zwei Sweatshirts oder 100 verkaufen - die Spielregeln sind die gleichen. Es gibt erstaunlich viele rechtliche Bestimmungen in den Bereichen, die selbstgemachte Dinge betreffen. Zunächst ist generell das Product Safety Act zu befolgen, das für alle Produkte gültig ist, die ein Produzent in den Verkehr bringt oder auf dem Verkehr zur Verfügung stellt. Dieses Gesetz ist in der Regel nicht anwendbar.

D. h. insbesondere bei körperkonformen Erzeugnissen (insbesondere bei Kleidungsstücken oder Kosmetika) ist die Gefährdung zu beachten, dass bei Körperschäden Schadenersatzansprüche gegen den Verarbeiter geltend gemacht werden, auch wenn Sie nicht selbst veräußert haben. Das ist z.B. schon der Fall, wenn Allergie durch falsch behandelte Substanzen verursacht wird.

Liest man zum Beispiel in groben Zügen, was in der Kennzeichnungsverordnung klargestellt ist, wird einem rasch klar, dass "simply selling" nicht möglich ist. Unter anderem ist hier festgelegt, dass Textilwaren mit einem Label ausgestattet werden müssen (dies betrifft z.B. auch die Reinigung von Lappen!) und dass gewisse Angaben verfügbar sein müssen. Überraschenderweise muss ich immer wieder feststellen, dass hausgemachte Kosmetik sehr populär ist.

Meiner Meinung nach ist dieser Kauf mit sehr hohen Gefahren behaftet - auf zwei Ebenen: Noch einmal ist das hohe Risikopotenzial hervorzuheben, wenn Waren zielgerichtet auf den Verkehr kommen, die mit dem menschlichen Organismus in Kontakt kommen und auch eine zwingende Wirkung auf ihn haben müssen. Gerade wenn Sie die Naturstoffe nicht selbst herstellen, sondern selbst kaufen, dürfen Sie die Aufmerksamkeit nicht vor der Gefahr verschließen, dass die Inhaltsstoffe selbst bereits kontaminiert sind.

Darin sind verschiedene obligatorische Informationen enthalten, deren Nichtvorhandensein in der Praktik immer wieder kritisiert wird: Charge-Nummer, Haltbarkeitsdatum, Gebrauchsanweisung, Zutatenverzeichnis - alles Sachen, die man bei der Vermarktung seines selbstgemachten Kosmetikprodukts gern vergessen würde. Auch bei der Produktwerbung, einschließlich der grafischen Darstellung der Verpackungen, ist Art. 20 der VO zu berücksichtigen: Die Etikettierung, das Inverkehrbringen und die Bekanntmachung von Kosmetikprodukten darf nicht die Verwendung von Texten, Namen, Marken, Illustrationen und anderen bildlichen oder nichtbildlichen Darstellungen beinhalten, die Marken oder Funktionsmerkmale darstellen, die die fraglichen Produkte nicht aufweisen.

Auch wenn man Kosmetik nur selbst vertreibt und sie nicht selbst produziert, ist man mit Verpflichtungen behaftet - so müssen die Kosmetikverkäufer in eigener Regie überprüfen, ob die Kennzeichnungsverpflichtungen erfüllt sind. Das mag entmutigen, aber: Denk an die Garantie! Wer als Start-up seinen ersten hausgemachten Sweater selbst vertreibt, hat eine Garantie von 2 Jahren, die er nicht kürzen kann.

Topic: Erinnern Sie sich, dass es ein Produkt-Haftungsgesetz (siehe oben) gibt, das Ihnen als Produzent eine unerlässliche Verantwortung auferlegt? Natürlich gilt die Garantie nur für den Händler - wenn Sie also nicht selbst verkaufen, sondern nur Kunden haben, die für Sie verkaufen, sind Sie von der Garantie nicht direkt betroffen. Sie sind jedoch indirekt betroffen, da der Auftragnehmer Sie als Auftragnehmer in Anspruch nehmen kann, wenn er eine Sache wegen eines Sachmangels rückgängig machen muss (§478 BGB).

Falls Sie im Netz verkaufen oder generell im Versandhandel verkaufen, beachten Sie, dass Ihre Kundschaft ein Rücktrittsrecht hat. Dies mag noch weniger attraktiv sein als die Frage der Garantien, aber es ist katastrophal, sie zu missachten, weil es uns ein noch längerfristiges Rücktrittsrecht gibt. Auch wenn eine ausgeklügelte Produktidee für den Urheberrechtsschutz zu unkompliziert ist, kann sie trotzdem als Markenzeichen registriert oder wenigstens nach dem Wettbewerbsrecht vor Fälschungen geschuetzt sein.

Es ist offensichtlich, dass die tatsächliche Vervielfältigung von Fremdmarken, z.B. bei der Herstellung von Fächerartikeln selbst, nicht zulässig ist. Vergessen Sie nicht, dass Sie, wenn Sie es selbst herstellen, mit anderen Menschen in Kontakt kommende Artikel herstellen. Naivität nützt nichts: Sie werden in AGB keinen kompletten Disclaimer erstellen und so sehr Sie den Textilverkäufer auf dem Supermarkt mögen - Sie wissen auch nicht, woher er seine Gewebe wirklich hat.

Unabhängig davon, dass sie nicht wissen, wie der potenzielle Kunde auf das von ihm verwendete Reinigungsmittel reagieren wird, bevor er den selbstgemachten Pullover übergibt. Selbstverständlich kostet einerseits eine Verwarnung durch einen Wettbewerber, wenn er ineffektive AGB anwendet, falsch über das Recht auf Widerruf informiert oder falsch über Gewährleistungen informiert.