Ich will all meine Privatsachen versteigern. Einen solchen Laden online schalten. Auf Ibay. Kann ich als Privatmann ein Geschäft führen und meine Waren dort zu Flohmarkt-Preisen ohne Warnung ausliefern? Die Ware wird unter Ausschluß jeglicher Haftung freihändig vertrieben. Hiermit schließe ich jede Form von Haftung - und Gewährleistungs- sowie Schadensersatzansprüchen gegen mich aus!
Diesen Hinweis erhalten Sie bei jedem einzelnen Produkt sowie in Ihrer Auftragsbestätigung. Die Nebentätigkeit kann auch unter 14 BGB fallend sein. Für Sie ist die Tatsache, dass Sie Ihr Projekt "professionell" (Online-Shop) entwickeln und sicherlich für eine bestimmte Zeit am Markt aktiv sein werden, ausschlaggebend für die Unternehmung. Das Argument dagegen könnte sein, dass Sie nur Ihr eigenes Haushaltsgut anbieten wollen.
Wenn Sie sich beim Betreiben Ihres Online-Shops "sklavisch" an diese Maxime klammern, kann es trotzdem gerechtfertigt sein, als Privatperson zu agieren. Nichtsdestotrotz glaube ich, dass in Ihrem Falle die unternehmerische/kommerzielle Seite Vorrang hat. Eine gewerbliche Handlung hat zur Konsequenz, dass Sie die Garantie für Ihre Ware nicht ausschliessen können.
Der Gewährleistungszeitraum beträgt mind. ein Jahr, vgl. § 475 Abs. 2 BGB. Wenn Sie nicht als gewerbliche Person eingestuft wurden, können Sie die Garantie ausnehmen. Sie können jedoch unter keinen Umständen Schadenersatzansprüche als Pauschale ausnehmen. Grundsätzlich können Sie Ihre gebrauchte Ware so günstig wie möglich einkaufen.
Allerdings können diese Ihnen (ein wenig) als Hilfe bzw. Absicherung dienlich sein. Sie können dort (zumindest zunächst) als Einzelperson auftreten, mit der Konsequenz, dass Sie die Garantie effektiv ausschliessen können und auch nichts steuerlich veranlassen müssen. Wenn Sie aber auch bei uns "hohe Umsätze" machen, dann trifft das zu, was unter Punkt 2 - V. beschrieben ist: Sie können dann als "Unternehmer" angesehen werden, was in jedem Fall zur Konsequenz hat, dass Sie die Garantie nicht effektiv ausschliessen können.
Ich kann nicht der kommerziellen Tätigkeit beschuldigt werden, weil ich meine alte Strümpfe verkaufe und dies mit Fotos, Preisen und Konditionen nachweisen kann. Bei mir zählt nur die betriebswirtschaftliche Seite, dass ich die Dinge nicht wegwerfen will, sondern 1-2 EUR erhalten möchte, und dafür sollte ich dann ein Gewerk registrieren und bezahlen?
Zum Beispiel einige Verweise auf private Seiten: Bei der Mehrwertsteuer ist alles in Ordnung, ich brauche sie dort nicht. Ich sagte schon, Ihr Prozess kann ein grenzwertiger Prozess sein.